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   LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 19/14   

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https://dejure.org/2014,48154
LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 19/14 (https://dejure.org/2014,48154)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23.07.2014 - 318 S 19/14 (https://dejure.org/2014,48154)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - 318 S 19/14 (https://dejure.org/2014,48154)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 21 Abs 3 WoEigG, § 23 WoEigG, § 43 Nr 4 WoEigG, § 91a ZPO
    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Hauptsacheerledigung durch Verzicht der Anfechtungsgegner auf die Rechte aus dem Beschluss; Auslegung eines Zweitbeschlusses; Wirkung der Aufhebung des Zweitbeschlusses auf den Erstbeschluss

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eigentümer können nicht prozesswirksam auf die Rechte eines angefochtenen Beschlusses verzichten; §§ 23, 28, 46 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zweitbeschluss für ungültig erklärt: Erstbeschluss lebt wieder auf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Hamburg-Blankenese, 02.04.2014 - 539 C 26/13

    WEG - Beschlussanfechtungsklage bei Sanierungsbeschluss

    Auszug aus LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 19/14
    Zu ergänzen ist, dass das Amtsgericht Hamburg-Blankenese die auf der Eigentümerversammlung vom 09.09.2013 zu TOP 2 und 3 gefassten Beschlüsse mit Urteil vom 02.04.2014 (Geschäfts-Nr.: 539 C 26/13) für ungültig erklärt hat.

    Die Beschlussanfechtung im Verfahren 539 C 26/13 beziehe sich nur auf den durch Auslegung ermittelten zweiten Teil der inhaltsändernden Zweitbeschlüsse zu TOP 2 und 3 vom 09.09.2013.

    Zu Gunsten der Klägerin werde davon ausgegangen, dass jedenfalls die Aufhebung des Erstbeschlusses trotz der Anfechtung im Verfahren 539 C 26/13 längst bestandskräftig sei.

    Im Übrigen wäre eine eventuelle Novation nur dann in Bestandskraft erwachsen, wenn sich die Anfechtung des Beschlusses vom 09.09.2013 im Verfahren 539 C 26/13 nur auf einen evtl. überschießenden Teil erstreckt hätte.

    Denn dadurch, dass die auf der Eigentümerversammlung vom 09.09.2013 zu TOP 2 und 3 gefassten Zweitbeschlüsse vom Amtsgericht Hamburg-Blankenese mit Urteil vom 02.04.2014 (Az. 539 C 26/13) rechtskräftig für ungültig erklärt worden sind, ist deren Wirkung vollständig entfallen.

    Die Kammer vermag die Ausführungen des Amtsgerichts nicht zu teilen, dass die von der Klägerin gegen die Zweitbeschlüsse vom 19.09.2013 erhobene Anfechtungsklage (Az. 539 C 26/13) so auszulegen sei, dass diese sich nicht gegen den Teil der Zweitbeschlüsse gerichtet habe, mit dem die Erstbeschlüsse vom 17.07.2013 aufgehoben worden seien.

    Für eine derartige Auslegung, der die Klägerin entgegen getreten ist, bietet auch das am 02.04.2014 im Parallelverfahren 539 C 26/13 ergangene Urteil (Anl. BK 1) nicht den geringsten Anhaltspunkt.

  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Auszug aus LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 19/14
    b) Soweit bei inhaltsgleichen Zweitbeschlüssen diskutiert wird, ob der Erstbeschluss durch den Zweitbeschluss novatorisch ersetzt und damit zugleich stillschweigend aufgehoben wird oder der Erstbeschluss durch den Zweitbeschluss nur bestätigt und verstärkt werden soll (vgl. zum Streitstand BGH, Beschluss vom 16.09.1994 - V ZB 2/93, BGHZ 127, 99 = NJW 1994, 3230, Rn. 7, zitiert nach juris; Bärmann/Merle, WEG, 10. Auflage, § 23 Rdnr. 69), bedarf diese Streitfrage hier keiner Entscheidung.

    Der BGH hat zum inhaltsgleichen Zweitbeschluss entschieden, dass mit der Ungültigerklärung des Zweitbeschlusses auch die Aufhebung des Erstbeschlusses entfalle (BGH, Beschluss vom 16.09.1994 - V ZB 2/93, BGHZ 127, 99 = NJW 1994, 3230, Rn. 7, zitiert nach juris).

  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

    Auszug aus LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 19/14
    Da die Festsetzung einer Sonderumlage einen Nachtrag zum Jahreswirtschaftsplan der Gemeinschaft darstellt, muss der Sonderumlagenbeschluss analog § 28 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 2 WEG die anteiligen Beitragsverpflichtungen der Wohnungseigentümer bestimmen (BGH, Beschluss vom 15.06.1989 - V ZB 22/88, BGHZ 108, 44 = NJW 1989, 3018, Rn. 10, zitiert nach juris; Niedenführ in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O., § 28 Rdnr. 37).
  • OLG Braunschweig, 25.05.2006 - 3 W 9/06

    Anforderungen an die Berechenbarkeit des Verteilerschlüssels in einem

    Auszug aus LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 19/14
    Es genügt, den Gesamtbetrag der Umlage zu beschließen, wenn die Einzelbeträge nach dem allgemeinen Verteilungsschlüssel durch einfache Rechenoperation eindeutig bestimmbar sind (OLG Braunschweig, ZMR 2006, 787).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 19/14
    Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den bestehenden Verhältnissen für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH, Beschluss vom 10.09.1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288 = NJW 1998, 3713, Rn. 16, zitiert nach juris), z.B. weil sie sich aus dem - übrigen - Versammlungsprotokoll oder aus den örtlichen Gegebenheiten der Wohnanlage ergeben (Kümmel in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Auflage, § 23 Rdnr. 59).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 19/14
    Eigentümerbeschlüsse sind wie im Grundbuch eingetragene Erklärungen aus sich heraus - objektiv und normativ - auszulegen (BGH, Beschluss vom 23.08.2001 - V ZB 10/01, BGHZ 148, 335 = NJW 2001, 3339, Rn. 29, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 22.12.2021 - 318 S 23/21

    Wohnungseigentumssache: Verzicht auf die Rechte aus dem angegriffenen Beschluss

    Die Erklärung, man verzichte auf die Rechte aus dem angegriffenen Beschluss, führt nicht zur Hauptsacheerledigung im Anfechtungsprozess und auch nicht zum Wegfall des Rechtsschutzinteresses (LG Hamburg, Urteil vom 23. Juli 2014 - 318 S 19/14, ZMR 2015, 45).

    Die Erklärung der Beklagten, auf die Rechte aus dem angefochtenen Beschluss zu verzichten, erledigt die Hauptsache hingegen nicht (Kammerurteil vom 23.07.2014 - 318 S 19/14, Rn. 25 f., zitiert nach juris).

  • LG Koblenz, 24.04.2017 - 2 S 58/15
    Erfüllt der Beschluss diese Voraussetzungen nicht, ist er nicht nur anfechtbar, sondern nichtig (LG Hamburg ZWE 2015, 185, 186 Rn. 30, 31; Bärmann-Merle, WEG, 13 Auflage 2015, § 28 Rn. 46).
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